Ab 23.02.2022 gilt im Sport die Warnstufe und damit die 3G-Regel. Neben den üblichen bekannten Abstandsregeln, der Pflicht zum Tagen der Masken bis zum Platz der Sportausführung sowie den üblichen Hygieneregeln dürfen somit teilnehmen

  • geimpfte bzw. geboosterte Personen,
  • genesene Personen,
  • getestete Personen mit einem offiziellen Schnelltest (Gültigkeit 24 Stunden), einem unter Aufsicht eines unserer geschulten Übungsleitern durchgeführten Selbsttest oder einem offiziellen PCR-Test (Gültigkeit 48 Stunden). Beaufsichtigte Schnelltests können vor der Sportausübung durch unsere geschulten Übungsleiter gegen einen Unkostenbeitrag von 3 EUR beaufsichtigt werden. Wer diese Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich rechtzeitig vorher melden, so dass ein geschulter Übungsleiter organisiert werden kann und vor Ort ist.

Der Impf- bzw. Genesenen-Status muss geprüft und dokumentiert werden. Hier wird empfohlen, die CovPass-Test-App zu verwenden, um den QR-Code zu scannen. Die App-Überprüfung muss mindestens einmal monatlich durchgeführt werden, da die Gültigkeit der Impfungen und Genesenenstati ablaufen kann. Ist der Status abgelaufen, gelten die Personen als ungeimpft und müssen einen Test vorlegen oder durchführen.

Bei ungeimpften Genesenen ist eine Reduzierung der Gültigkeit des Genesenenstatus von 180 Tage auf 90 Tage in Diskussion. Medizinisch ist dies sinnvoll – allerdings steht das aktuelle EU-Recht darüber…

Bei Genesenen gilt der Genesenenstatus erst nach 28 Tagen nach der Infektion. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt der vor der Infektion vorhandene Status bis zum jeweiligen Ablauf. (Beispiel: Vollständiger Impfungschutz ab 30.11. => Booster wäre notwendig ab 1.3., Positiver PCR-Befund am 6.2. und Freitestung am 14.2. => Genesenenstatus gilt ab 9.3. ==> von 14.2. bis 1.3. gilt der „Vollständige Impfschutz“, von 2.3. bis 9.3. gilt man als „ungeimpft“ und muss testen, ab 9.3. gilt man als „genesen“). Wir wissen, dass dies ein bürokratischer Wahnsinn ist, aber so sind nunmal die Regeln.

Für Schüler gilt dies ebenso bzw. hier greift die Testung an der Schule. Wird in der Schule nicht täglich getestet, benötigen wir im Verein bei ungeimpften SchülerInnen einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest (kann auch vor Ort im Verein unter Aufsicht durchgeführt werden) von den Schülern.

Wir empfehlen, auch trotz der Ausnahmen eine tagesaktuelle Selbsttestung – z.B. vor der Sportstunde unter Aufsicht – in den jeweiligen Sportgruppen abzustimmen und durchzuführen. Es ist bekannt, dass die Antigen-Schnelltests bei Geboosterten und der Omikron-Variante nicht mehr sehr gut ansprechen – dennoch könnten wir auf diese Weise evtl. den einen oder anderen Ansteckungsfall ausschließen.

Für Mutter-Kind-Gruppen und Reha-Sport gelten die bekannten und schon bisher mit den Gruppen abgestimmten Regelungen weiterhin.

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