Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt ab Samstag 04.12.2021 eine Verschärfung der ALARMSTUFE 2. Am Sonntag 05.12.2021 wurden zudem einige Lockerungen für Geboosterte, Geimpfte und Genesene bekannt gegeben (siehe tabellarische Übersicht der Corona-Regelungen):
Für die Durchführung unseres Sportangebotes bedeutet das konkret ab Montag 06.12.2021 für den Erwachsenenbereich:
  • Teilnehmen dürfen geimpfte und genesene Personen. Geboosterte sowie geimpfte oder genesene Personen, deren Vollimmunisierung bzw. positiver Testbefund nicht länger als 6 Monate zurück liegt, benötigen keinen zusätzlichen Test. Geimpfte oder genesene Personen, deren Vollimmunisierung bzw. positiver Testbefund länger als 6 Monate zurück liegt, benötigen einen zusätzlichen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest (Gültigkeit 24 Stunden) oder PCR-Test (Gültigkeit 48 Stunden).
  • Nichtgeimpfte und nichtgenesene Personen dürfen nicht mehr teilnehmen. Ein Antigen-Schnelltest sowie ein PCR-Test für Teilnehmer reicht NICHT mehr aus.
  • Teilnehmer, die sich nicht impfen lassen können, müssen ein Attest sowie einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest vorlegen. Gleiches gilt für Schwangere und Stillende.

Im Reha-Sport gelten abweichende Zugangsregelungen:

  • Im Reha-Sport können geimpfte und genesene Personen teilnehmen. Ungeimpfte Personen benötigen zur Teilnahme einen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test.

Da die Kinder und Jugendlichen aufgrund der fehlenden Impfmöglichkeiten einer hohen Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind, geben wir eine über die Verordnung hinausgehende Regelung vor:

  • Für Schüler gilt wie bisher die Testung an der Schule in Verbindung mit dem Schülerausweis bis 17 Jahre. Bis zum 31.01.2022 haben auch noch nicht vollständig geimpfte Jugendliche von 12 bis 17 Jahren die Möglichkeit, mit tagesaktuellen Antigen-Schnelltests Zutritt zu 2G-Einrichtungen zu erhalten. An den Tagen, an denen in der Schule keine Tests durchgeführt werden, empfehlen wir dringend einen Test vor der Sportstunde.
  • Für Grundschüler ist zu beachten, dass nach der Verordnung hier auch Heimtestungen zulässig sind. Wir gehen davon aus, dass all unsere Mitglieder diese Tests zuverlässig durchführen, jedoch besteht durchaus in den Klassen auch die Gefahr von möglichen Nichttestungen und die Gefahr einer Infektion. An den Tagen, an denen keine Tests für die Schule durchgeführt werden, empfehlen wir dringend einen Test vor der Sportstunde.
  • Für Kindergartenkinder gibt es keine Testpflicht. Die Ansteckungsgefahr wird dabei deutlich unterschätzt und bleibt oft unentdeckt. Daher empfehlen wir auch hier dringend einen Test vor der Sportstunde.
  • In den Jugend- und Kindergruppen stimmen unsere Übungsleiter die Vorgehensweise bzgl. der Testung mit den Eltern bzw. Teilnehmern ab. Sofern eine Testung in den Kinder- und Jugendgruppen nicht vereinbart werden kann, können einzelne Gruppen auch zu online-Sportstunden wechseln.
  • Ab sofort soll in allen Kinder- und Jugend-Gruppen auch während des Trainings auf ausreichend Abstand geachtet werden, d.h. keine direkten Körperkontakte (z.B. Hebefiguren oder Nahkampf-Übungen). Wir empfehlen stationäre Übungen am Platz mit 3 m Abstand.

Hinsichtlich der Testungen empfehlen wir, die Tests in einem Testzentrum durchgeführt werden. Testungen sind auch im Verein durch geschultes Personal unter Aufsicht möglich. Hier können auch Tests selbst mitgebracht werden. Der TV Conweiler hält einige Tests vor, diese sind derzeit aber schwer beschaffbar. Testungen aus Privathaushalten gelten nicht. Tests in Firmen / am Arbeitsplatz müssen mit einem offiziellen Dokument bestätigt werden. Dies dürfen auch keine negativ bescheinigte Selbsttests von zuhause sein.

Gegenüber der letzten Aktualisierung der Teilnahmevoraussetzungen gibt es in der Corona-Verordnung vom 04.12.2021 keine Veränderungen!
Weiterhin gelten die bereits bekannten Abstands-, Hygiene- und Dokumentationsregeln:
  • Personen mit Krankheitssymptomen müssen zum Schutz der Anderen zuhause bleiben.
  • Die Teilnehmerlisten müssen geführt werden und der Impf-, Genesenen- oder Teststatus muss abgefragt werden.
  • Die Teilnehmer müssen vor dem Kursbeginn nach ihren Befinden gefragt werden.
  • Wo immer möglich soll ein Abstand von 1,5m eingehalten werden.
  • Beim Betreten der Hallen bis zur Sportfläche ist eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen.
  • Umkleiden, Toiletten und Duschen können genutzt werden. Die Abstandsregel und Maskentragepflicht gilt auch hier. Der Aufenthalt im Duschbereich ist zeitlich so klein wie möglich zu halten.
  • Genutzte Kleingeräte sind nach der Kursstunde zu reinigen. Entsprechende Utensilien stehen in allen genutzten Hallen bereit.
  • Vor, während und nach der Kursstunde ist der Übungsraum so gut wie möglich zu lüften.
  • Verschiedene Gruppen dürfen sich nicht mischen.
Wir weisen aus gegebenem Anlass darauf hin, dass die Teilnehmer sich mit der Abgabe der Teilnemererklärung verpflichtet haben, bei Krankheitssymptomen sowie bei ungeschütztem Kontakt mit einem coronapositiven Fall (z.B. im Klassenzimmer / Büro) in den letzten 2 Wochen, nicht am Sportbetrieb teilzunehmen. Die 2-wöchige Nichtteilnahme kann durch einen negativen PCR-Test auf 5 Tage oder durch negativen Antigenschnelltest nach 7 Tagen auf 7 Tage verkürzt werden. Die PCR-Freitestung ist nicht vor 5 Tagen nach dem Kontakt zur coronapositiven Person durchzuführen. Vollständig genesene und geimpfte Kontaktpersonen sind von Quarantäne-Maßnahmen (und damit auch vom Ausschluss der Teilnahme am Sportbetrieb) ausgenommen. Sie sollten aber ein 14-tägiges Selbstmonitoring bzgl. dem Auftreten von Krankheitssymptomen oder Fieber durchführen.
Rückfragen bitte an vorstand@tvconweiler.de senden.
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