Da die Inzidenzwerte weiter gefallen sind, gilt seit 28.06.2021 bis Ende Juli folgende aktualisierte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg:

  • Bei 7-Tages-Inzidenzwerten unter 35 ist Sport innen und außen ohne Einschränkungen möglich. Die Nachweispflicht der „3G’s“ – genesen, geimpft, getestet – ist hierbei nicht erforderlich. Stand 29.06.2021 ist der Enzkreis in dieser Stufe!
  • Bei Inzidenzwerten zwischen 35 und 50 ist Sport innen und außen ohne Einschränkung möglich – dann aber mit der Teilnahmevoraussetzung der „3G“-Nachweispflicht.
  • Bei Inzidenzwerten zwischen 50 und 100 ist Sport innen mit max. 14 und außen mit max. 25 Personen (je einschl. des Übungsleiters) ohne Einschränkungen möglich. Teilnahmevoraussetzung sind dann auch die „3G’s.
  • Für Werte über 100 behält sich das Land weitere Einzelfallmaßnahmen vor.

Im Reha-Sport gelten durchgängig die Regelungen des ersten Spiegelpunktes.

Es gelten weiterhin folgende Dokumentations-, Abstands- und Hygieneregeln:

  • Die Dokumentationspflicht bleibt bestehen – Bei der 1. Teilnahme sind die Seite 1+2 der Teilnehmererklärung abzugeben. Seite 3 ist als Eigencheck bei nachfolgenden Teilnahmen gedacht, der abgegeben werden kann – aber nicht muss!
  • Eine Teilnehmerliste muss weiterhin erstellt werden.
  • Es gelten bei den Wegen innerhalb der Sportanlagen und Gebäude, in den Toiletten und in den Umkleideräumen die 1,5m Abstandsregel und die üblichen bekannten Hygieneregeln sowie die Tragepflicht einer medizinischen Maske.
  • Die Räume werden regelmäßig gelüftet und die genutzten Geräte nach den Kursen gereinigt.
  • In den Duschen sollte der Abstand soweit wie möglich ebenfalls eingehalten werden und der Aufenthalt so kurz wie möglich sein.
  • Sich in den Sportanlagen gleichzeitig aufhaltende Gruppen dürfen sich nicht mischen.

Greift die Nachweispflicht der „3G’s“ gelten folgende Definitionen:

  • Als “geimpft” gilt, wessen Impfung mehr als 14 Tage abgeschlossen zurück liegt.
  • Als “genesen” gilt, wenn der positive Laborbefund (z.B. eines PCR-Tests) mindestens 28 Tage und längstens 6 Monate zurück liegt.
  • Ein tagesaktueller Test kann von der Schule (Gültigkeit 60 Stunden), dem Arbeitgeber, einem Dienstleister oder einem Testzentrum (Gültigkeit 24 Stunden) vorgelegt werden. Wer keinen tagesaktuellen Test hat, kann nach vorheriger Anmeldung bei organisation@tvconweiler.de bei einem unserer speziell geschulten Übungsleiter vor der Sportstunde einen Selbsttest unter Aufsicht durchführen. Unsere geschulten Corona-Tester bescheinigen das Testergebnis (Gültigkeit 24 Stunden), so dass anschließend die Teilnahme am Sport möglich ist.

Unser vollständiges Corona-Konzept wird auf die neue Corona-Verordnung angepasst. Hier ist der Stand vom 18.06.2021 zu finden.

Wir freuen uns darauf, Euch alle wieder zu sehen!

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