In der letzten Woche wurden zuerst die allgemeine Corona-Verordnung des Landes (Ansammlungen bis max. 10 Personen zulässig) und anschließend die Corona-Sport-Verordnung des Landes (Sport mit bis zu 20 Personen bzw. Eltern-Kind-Einheiten zulässig) angepasst. Am Freitag hat darüber hinaus der Enzkreis eine Allgemeinverfügung (Ansammlungen bis max. 5 Personen) heraus gegeben. Daher haben wir eine Klärung mit den Sportverbänden, dem Enzkreis und der Gemeinde vorgenommen:

Für uns gilt die Corona-Sport-Verordnung des Landes. Somit ist ein Sportbetrieb mit insgesamt 20 Personen bzw. Eltern-Kind-Kombinationen jeweils einschließlich Übungsleiter möglich.

Unser aktuelles Sportangebot ist HIER zu finden! Bitte dennoch die weiteren Informationen durchlesen und beachten!

Um unsere Teilnehmer und Übungsleiter einen möglichst sicheren Betrieb zu ermöglichen, müssen wir auf der Grundlage der aktuellen Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg die Vorschriften zur Durchführung unseres Sportangebots anpassen:

1.) Wer muss zuhause bleiben?

  • Jeder der sich krank fühlt bzw. erkrankt (siehe unten) ist, muss zuhause bleiben.
  • Teilnehmer, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer an COVID19 erkrankten Person hatten oder aktuell unter Quarantäne stehen oder derzeit auf das Testergebnis warten, müssen zuhause bleiben. Ein positives Testergebnis muss dem Übungsleiter und dem Vorstand (vorstand@tvconweiler.de) mit Angabe der besuchten Gruppen gemeldet werden.
  • Teilnehmer, die in den letzten 14 Tagen in einem aktuell ausgewiesenen Risikogebiet im Ausland waren, müssen zuhause bleiben.
  • Teilnehmer aus Risikogruppen müssen sich der besonderen Gefahr bewusst sein und jeweils für sich entscheiden, ob sie das Risiko tragen wollen (Risikogruppen sind Teilnehmer ab 60 Jahren und / oder mit Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atemsystems, der Leber, der Niere, Krebserkrankungen, Adipositas und Rauchen).

Die verschiedenen Krankheitsbilder sind in unserer Checkliste dargestellt. Diese ist Bestandteil der Teilnehmererklärung, die von jedem Teilnehmer bei der ersten Teilnahme am Sportangebot unseres Vereins ausgefüllt abgeben muss.

Jeder Übungsleiter ist in der Pflicht, die genannten Ausschlussgründe aktiv bei jedem Teilnehmer in jeder Trainingsstunde erneut abzufragen und betroffene Teilnehmer umgehend nach Hause zu schicken.

2.) Es besteht „Maskenpflicht“, d.h. beim Betreten und Verlassen der Hallen und Anlagen sowie während der Nutzung der sanitären Einrichtungen und Flure muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

3.) Alle Räume sind nach Möglichkeit vom Übungsleiter vor und/oder nach dem Training zu lüften. Die Zeiten zum Lüften sind in den Corona-Sport-Zeitplänen einkalkuliert.

4.) Beim Betreten der Hallen bzw. Anlagen müssen die Hände desinfiziert werden. Dazu stehen in allen Eingangsbereichen entsprechende Spender der Gemeinde bereit.

5.) Die bekannten Abstandsregeln (1,5 bis 2,0 m) müssen unbedingt eingehalten werden auch in den Duschen und Umkleiden – bitte den Aufenthalt dort so kurz wie möglich gestalten! Auf Begrüßungs- und Verabschiedungsrituale muss verzichtet werden!

6.) Alle Trainingsteilnehmer*innen müssen dokumentiert werden um im Falle einer Infektion dem Gesundheitsamt eine Nachverfolgung der Infektionskette zu ermöglichen. Wer das erste Mal an einem Sportangebot teilnimmt, muss die Teilnehmererklärung ausgefüllt mitbringen bzw. ausfüllen. Dabei ist auch die Checkliste anzukreuzen!

7.) Gemäß der Corona-Sport-Verordnung besteht für Sportspiele und Kontaktsportarten die Möglichkeit, mit festen Trainingspartner-Zuordnungen ohne Einhaltung der Abstandsregel zu trainieren. Allerdings empfehlen wir dringend, die Abstandsregeln ebenfalls einzuhalten und das Training entsprechend anzupassen.

8.) Die Nutzung der Sportausrüstung in den Hallen und von gut zu reinigenden Trainingsutensilien ist möglich. Nach Gebrauch müssen die genutzten Geräte desinfiziert werden. Privat vorhandenes Sportequipment (z.B. Matte) ist wenn möglich mitzubringen und zu verwenden.

9.) Beim Sport sind aktuell weiterhin 20 Personen einschl. des Übungsleiters zulässig. Auch wenn in der Landesverordnung eine Unterschreitung der Abstandsregeln und direkter Kontakt für entsprechende Sportformen (z.B. Tanzformationen und Kampfsport) erlaubt sind, empfehlen wir unseren Übungsleitern, das Training jeweils so anzupassen (z.B. Techniktraining anstelle von Formationstraining), dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Trainingseinheiten mit großen Raumbewegungen müssen minimiert oder vermieden werden. Gegebenenfalls müssen unsere Übungsleiter die Teilnehmerzahl reduzieren oder einzelne Sportangebote müssen entfallen.

10.) Um ein Mischen der Gruppen zu vermeiden, ist der Zutritt in die Hallen und Anlagen erst kurz vor dem Beginn des Sportangebots gestattet. Sollten noch Teilnehmer des vorangehenden Kurses da sein, ist ein möglichst großer Abstand (über 2,5m) zu halten. Nach dem Abschluss des Sportangebotes ist die Halle bzw. Anlage möglichst zügig (ggfs. nach dem Umziehen und Duschen) zu verlassen.

Weitere Anpassungen der Vorgaben sind aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Situation jederzeit möglich.

Mit den genannten Maßnahmen versuchen wir, den Sportbetrieb weiterhin aufrecht halten zu können und gleichzeitig die Ausbreitung des Virus zu vermeiden. Dafür sind wir auf die Solidarität aller Vereinsmitglieder und die Mitarbeit aller Teilnehmer an den Kursen und unserer Übungsleiter angewiesen.

Unser aktuelles Sportangebot ist HIER zu finden! Die Teilnehmererklärung ist HIER abgelegt!

Die Gefahr einer Ansteckung ist aktuell massiv erhöht. Dies kann an den aktuellen Corona-Zahlen abgelesen werden. Deshalb geben wir folgende Informationen zu Krankheitssymptomen und dem Verlauf weiter. Derzeit einzeln und in Kombination bekannt gewordene Symptome der Covid19-Erkrankung sind:

  • Husten 45%
  • Fieber 38%
  • Schnupfen 20%
  • Störung des Geruchs- und / oder Geschmackssinns 15%
  • Lungenentzündung 3%
  • Halsschmerzen, Atemnot, Kopf-/Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Bindehautentzündung

Teilnehmer in unseren Gruppen mit diesen Symptomen müssen deshalb ab sofort zuhause bis zur Ausheilung bleiben. Eine weitere Abklärung / Testung durch den Hausarzt wird dringend empfohlen.

Ein positives Testergebnis oder die Anordnung einer Quarantäne muss zwingend dem Übungsleiter und Vorstand (vorstand@tvconweiler.de) sofort mit Angabe der besuchten Gruppe(n) mitgeteilt werden. Diese Information ist auch dem Gesundheitsamt mitzuteilen.

Die bisherigen Krankheitsverläufe sind zu

  • 81% mild
  • 14% schwer
  • 5% kritisch.

Da die Spätfolgen auch von milden Verläufen derzeit noch nicht abgeschätzt werden können, dürfen wir die Thematik nicht verharmlosen! Daher bitten wir alle, grundsätzlich immer die AHA-L-Regel (Abstand-Handhygiene-Alltagsmaske-Lüften) einzuhalten.

Weitere – etwas ältere – Informationen sind hier zu finden:

Bleibt‘ gesund und kommt‘ gut durch den Herbst!

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