Organisation


Organisation




 

Nachfolgend findest Du die wichtigsten organisatorischen Informationen unseres Vereins. Det Text ist allgemein verständlich zum Teil gekürzt gegenüber der Satzung. Rechtlich bindend ist dabei die Satzung.

 

Überblick

Unsere Vereinsverwaltung ist gegliedert in folgende Bestandteile:

– Mitgliederversammlung
– Turnrat
– ggfs. Unterausschüsse
– Prüfer der Finanzen
– Vorstand
– Jugendvollversammlung
– Jugendausschuss.

 

Mitgliederversammlung

Wie in allen Vereinen bildet die Mitgliederversammlung die oberste Entscheidungsebene des Vereins. Folgende Aufgaben hat die Mitgliederversammlung:

– Entgegennahme der Jahresberichte
– Entlastung von Vorstand und Turnrat
– Wahl des Vorstandes nach Variante A oder B für 2 Jahre, des Turnrats und der Prüfer der Finanzen
– Festsetzung der Mitgliedsbeiträge sowie evtl. Gebühren und Umlagen
– Aufstellung von Ordnungen und deren Änderungen.
– Beratung und Beschlussfassung über Anträge.
– Beschlussfassung über Anträge zur Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins.

Die Mitgliederversammlung wird normalerweise jährlich vom Vorstand einberufen und fällt alle wesentlichen Entscheidungen.
Die Fristen zur Einberufung, Einladung, Bekanntgabe der Tagesordnung und Möglichkeiten zur Ergänzung sind in der Satzung beschrieben. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefasst – mit Ausnahme verschiedener grundlegender Entscheidungen, zu der die Satzung Details enthält.

Das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung ist hier zu finden:

Mitgleiderversammlung vom 20.12.2018
neue Vereinsstruktur (Beschluss der Mitgliederversammlung am 20.12.2018) Die besetzten Funktionen sind ohne „N.N.“ angegeben. Noch unbesetzte Funktionen sind mit „N.N.“ gekennzeichnet. Interessierte engagierte Mitarbeiter können sich gerne melden!

Turnrat

Der Turnrat besteht aus:
– Vorstand
– besonderen Vertretern der Vorstandschaft
– Abteilungsleitern
– Beisitzern (diese haben zeitlich begrenzte Sonderaufgaben)

Der Turnrat kümmert sich um folgende Aufgaben:
– Behandlung laufender Vereinsangelegenheiten
– Besetzung vakanter Vereinsämter bis zur nächsten Hauptversammlung
– Behandlung von Einsprüchen und endgültige Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
– Zustimmung zu Maßregelungen
– Aufnahme neuer Fachgebiete oder deren Aufhebung.

Weitere Details zum Turnrat sind der Satzung zu entnehmen.

Aktuell besteht der Turnrat aus folgenden Personen:

– NN
– NN

 

ggfs. Unterausschüsse

Für die Bearbeitung besonderer Aufgaben können Unterausschüsse vom Vorstand oder Turnrat eingesetzt werden. Sie arbeiten nach deren Weisungen, haben laufend zu berichten und sind diesen verantwortlich.

 

Prüfer der Finanzen

Die Finanzen werden mindestens einmal im Jahr durch zwei Prüfer geprüft. Das Ergebnis wird der Mitgliederversammlung berichtet. Die Prüfer werden von der Mitgliederversammlung gewählt und dürfen nicht dem Turnrat angehören.

 

Vorstand

Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte soweit nicht die Mitgliedsversammlung oder der Turnrat zuständig sind.
Jedes Vorstandsmitglied hat die Aufgaben seines Bereichs mit Tatkraft zu erfüllen und ist dafür der Mitgliederversammlung verantwortlich.

Der Vorstand kann gemäß der aktuellen Satzung nach den beiden folgenden Varianten gebildet werden:

 

Variante A

Den Vorstand bilden
– der/die 1. Vorsitzende
– der/die stellvertretende Vorsitzende (die stellvertr. Vorsitzenden)
– der/die Oberturnwart(in), (der/die techn. Leiter(in))
– der/die Finanzverwalter(in)
– der/die Schriftführer(in)
– der/die Jugendleiter(in)
– ggfs. weitere zeitlich begrenzt hinzugezogene, nicht stimmberechtigte Personen.

Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 des BGB. Seine Mitglieder haben Gesamtvertretungsbefugnis; abweichend hiervon haben:
– der, oder die 1. Vorsitzende
– der/die stellvertretende Vorsitzende (die stellvertretenden Vorsitzenden)
– der/die Oberturnwart(in), (der/die technische Leiter(in))
– der/die Finanzverwalter(in)
je Einzelbefugnis.

 

Variante B

Der Vorstand besteht aus einem Gremium von mindestens 3 und höchstens 4 Personen.

Der Vorstand wählt mit absoluter Mehrheit besondere Funktionsträger für folgende Aufgaben in den Turnrat:
– Finanzverwaltung
– Schriftführer
– Pressewart
– Technischer Leiter
– Sportlicher Leiter
– Jugendleiter

Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 des BGB. Seine Mitglieder haben je Einzelbefugnis.

 

 

Aktuell gehören dem Vorstand an:
– Thilo Bode (Wiederwahl in der Hauptversammlung am 20.12.2018)
– Nils Lamb (Wiederwahl in der Hauptversammlung am 20.12.2018)
– Werner Frey (Neuwahl in der Hauptversammlung am 20.12.2018)

 

Jugendvollversammlung

Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und wählt alle zwei Jahre den Jugendausschuß. Dieser besteht aus:
– der oder dem Vereinsjugendleiter/in
– der oder dem Vereinsjugendsprecher/in
– der oder dem Jugendkassier/rerin
– der oder den Stellvertretern/innen
– weiteren Mitarbeiter/innen.

Die Mitglieder des Jugendausschusses werden auf zwei Jahre gewählt; gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vereinsjugendleiterin bzw. Vereinsjugendleiter dürfen bei ihrer Wahl das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Jugendausschuss

Der oder die Vereinsjugendleiter/in ist stimmberechtigtes Mitglied im Vereinsvorstand und vertritt die Vereinsjugend nach innen und außen. Er oder Sie leitet die Jugendausschuß-Sitzungen, bei denen die Jugendarbeit geplant und koordiniert wird.

 

Abschließende Hinweise und weitere Informationen

Die vorstehenden Darstellungen sind zum Teil verkürzte Beschreibungen der aktuell gültigen Satzung. Rechtlich gültig ist die Darstellung in der Satzung.